Ab dem 1. Oktober 2024 gelten E-Mopeds in Österreich als Kraftfahrzeuge und unterliegen strengeren Vorschriften. Fahrern ohne Zulassung, Versicherung oder Kennzeichen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Zusätzlich sind Mopedhelmpflicht und spezielle Lenkberechtigungen erforderlich.
Für E-Moped -Fahrer wird es ab Donnerstag ernst: Wer ohne Zulassung, Versicherung oder Kennzeichen fährt, riskiert Strafen von bis zu 10.000 Euro. Mit 1. Oktober ändern sich die Spielregeln für sogenannte E-Moped s in Österreich grundlegend.
Gemeint sind E-Bikes mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h, die auch ohne Treten rein elektrisch fahren können. Bisher wurden diese Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen wie E-Bikes behandelt. Künftig gelten sie als Kraftfahrzeuge und werden Mopeds gleichgestellt. Damit kommen auf die Lenker deutlich strengere Vorschriften – und bei Verstößen zum Teil empfindliche Strafen – zu.
Besonders teuer kann es werden, wenn das E-Moped nicht ordnungsgemäß zugelassen oder versichert ist. Für das Fahren ohne Zulassung drohen laut Kuratorium für Verkehrssicherheit gesetzliche Höchststrafen von bis zu 10.000 Euro. Ebenso hoch ist der Strafrahmen, wenn das Fahrzeug zwar zugelassen ist, aber ohne Kennzeichentafel gefahren wird. Auch wer ohne Kfz-Haftpflichtversicherung unterwegs ist, kann mit bis zu 10.000 Euro belangt werden.
Selbst ein nicht mitgeführter Zulassungsschein oder ein nicht vorschriftsmäßig ausgestattetes E-Moped kann theoretisch Strafen bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Das KFV betont allerdings, dass es sich dabei um Höchststrafen handelt und die tatsächlich verhängten Beträge in der Regel geringer ausfallen. Auch die Lenker selbst müssen ab 1. Oktober neue Voraussetzungen erfüllen.
Wer keine entsprechende Lenkberechtigung besitzt, muss mit 363 bis 2.180 Euro Strafe rechnen. Wer einen Führerschein hat, diesen aber nicht mitführt, riskiert zwischen 20 und 2.180 Euro. Dazu kommt die Helmpflicht. Ein Fahrradhelm reicht künftig nicht mehr aus, vorgeschrieben ist ein Motorrad- beziehungsweise Mopedhelm.
Wer komplett ohne Helm oder nur mit Fahrradhelm erwischt wird, muss mit 50 Euro Organstrafe beziehungsweise 100 Euro in einem Strafverfahren rechnen. Für E-Moped-Fahrer gilt außerdem künftig die strengere Alkoholgrenze für Kraftfahrzeuge. Statt bisher 0,8 Promille sind maximal 0,5 Promille erlaubt. Bei 0,5 bis 0,79 Promille drohen zwischen 300 und 3.700 Euro sowie ein Eintrag ins Vormerksystem.
Ab 0,8 Promille kommt es zum Führerscheinentzug. Je nach Alkoholisierungsgrad können Strafen zwischen 800 und 5.900 Euro sowie weitere Maßnahmen wie Verkehrscoaching oder Nachschulung dazukommen. Eine weitere einschneidende Änderung: E-Mopeds dürfen ab 1. Oktober nicht mehr auf Radwegen fahren, sondern müssen auf die Fahrbahn.
Ab 1. Jänner 2027 sieht der bundesweit einheitliche Anonymverfügungskatalog für das unerlaubte Befahren eines Radfahrstreifens, Radwegs oder Geh- und Radwegs eine Strafe von 80 Euro vor. Die gesetzliche Höchststrafe liegt weiterhin bei 726 Euro. Doch offenbar wissen längst noch nicht alle Betroffenen, was auf sie zukommt.
Das KFV befragte im Sommer 100 E-Moped-Nutzer. Jeder Sechste fühlte sich schlecht oder sehr schlecht über die bevorstehenden Änderungen informiert.
"Die größten Wissenslücken gab es darüber, dass sie nicht mehr die Radfahranlagen benützen dürfen und dass künftig laufend § 57a-Überprüfungen der Fahrzeuge notwendig sind", erklärt KFV-Direktor Christian Schimanofsky. Die größte Sorge der Befragten ist demnach die neue Führerscheinpflicht. Für strengere Regeln spricht aus Sicht des KFV auch das Unfallrisiko. Ein Drittel der befragten E-Moped-Nutzer gab an, bereits in einen Unfall verwickelt gewesen zu sein. Zwei Drittel dieser Unfälle endeten mit Sachschäden, ein Drittel mit Personenschäden.
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