Die Länder fordern einen Anteil an Strafgeldern auf ehemaligen Bundesstraßen. In Bregenz wurden dazu und zu weiteren Verkehrsthemen Beschlüsse gefasst.
Die Bundesländer erhöhen den Druck auf den Bund: Strafgelder von ehemaligen Bundesstraßen sollen künftig teilweise an die Länder fließen. Das ist eine von 40 Forderungen, die am 2.
Oktober in Bregenz beschlossen wurden. Die Verkehrsreferenten der Bundesländer haben bei ihrer regelmäßigen Konferenz am Freitag in Bregenz ein gemeinsames Forderungspaket an den Bund verabschiedet. Unter anderem forderten sie erneut, dass Strafgelder, die auf „Landesstraßen B“ – das sind ehemalige Bundesstraßen – eingehoben werden, den Straßenerhaltern und damit den Ländern zufließen sollen. Dabei gehe es um Fairness, so Vorarlbergs Verkehrslandesrat, Landesstatthalter Christof Bitschi .2002 gingen die „Bundesstraßen B“ in die Verantwortung der Länder über.
Seither sorgen diese für Erhaltung, Sanierung und Winterdienst. Strafgelder aus Verkehrsdelikten, die auf diesen Straßen begangen wurden, fließen aber weiterhin an den Bund. Geregelt ist dies durch eine Ausnahmebestimmung in der Straßenverkehrsordnung. Die Länder als Straßenerhalter fordern nun „einen gebührenden Anteil“ an diesen Geldern.
Es gehe um Fairness und Nachvollziehbarkeit, sagte Bitschi bei einer Pressekonferenz im Anschluss an die Verkehrsreferentenkonferenz: „Wer den Erhaltungsaufwand trägt, muss aus Strafgeldern auch einen angemessenen Anteil erhalten.
“Insgesamt fassten die Verkehrslandesräte bei der Tagung, an der auch die Vorstände von Asfinag und ÖBB teilnahmen, 40 Beschlüsse. Neben den Strafgeldern ging es etwa auch darum, dass die ÖBB die Zeitfenster für Instandhaltungsarbeiten mit den Bundesländern abstimmen sollen. Auch die Verkehrsdiensteverträge zwischen Ländern und Bund, die die Gestaltung des Bahnverkehrs regeln, waren Thema: Die Länder wollen eine Arbeitsgruppe noch diesen Herbst, in der einheitliche Musterverträge ausgearbeitet werden sollen.
Im Winterdienst auf den Straßen fordern die Länder einheitliche Bedingungen für private Unternehmen und die öffentliche Hand. Dadurch, dass für Mitarbeiter von Privatunternehmen andere Ruhezeiten gelten, werde der Fahrermangel für diese wichtige Aufgabe verschärft. Eine weitere Forderung betraf die Stärkung des Schienengüterverkehrs, die der Bund nach Vorstellung der Länder unter anderem durch attraktive Förderprogramme unterstützen soll.
Der Vorarlberger Wirtschaftslandesrat Marco Tittler betonte diesbezüglich bei der Pressekonferenz die Bedeutung des Bahnausbaus im Unteren Rheintal mit dem Knotenpunkt Güterbahnhof Wolfurt für Vorarlberg als Wirtschafts- und Lebensraum. Hier brauche es einen strategischen Entwicklungsplan, sprach Tittler von einem „Generationenprojekt“. Der burgenländische Verkehrslandesrat Heinrich Dorner unterstrich die Forderung, dass Seniorenermäßigungen nicht vom Kauf einer ÖBB-Vorteilscard Senior abhängig sein dürften. Dies ist für das Burgenland insofern besonders relevant, als es im Mittel- und Südburgenland keine Bahnstrecken gibt.
Zudem solle der Bund den „Mikro-ÖV“ kofinanzieren. Das Burgenland nehme hier mit einem flächendeckenden Angebot an Anrufsammeltaxis eine Vorreiterrolle ein.
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