Der österreichische Verfassungsgerichtshof prüft, ob die Durchführung von Sicherheitskontrollen auf Flughäfen durch Private Firmen verfassungskonform ist. Ein Passagier hatte erfolgreich Beschwerde gegen eine Durchsuchung durch Private Security-Kräfte eingelegt. Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Folgen für das Innenministerium und die Sicherheitsbranche haben.
Der Verfassungsgerichtshof prüft, ob Private Sicherheitskontrollen auf Flughäfen durchführen dürfen. Die Causa könnte weitreichende Folgen für das Innenministerium und die Sicherheitsbranche haben.Als Anfang der 1990er-Jahre der Privatisierung strend auch Österreich erfasste, blieb die Exekutive davon nicht unberührt. Er wolle die Polizei von „artfremden Tätigkeiten“ entlasten, sagte Innenminister Franz Löschnak (SPÖ) im Jahr 1991.
Damals führten noch Polizisten die Sicherheitskontrollen auf den Flughäfen durch, dies sollten private Sicherheitskräfte übernehmen. Im Oktober 1994 war es auf dem Flughafen Wien-Schwechat so weit: Die Vienna International Airport Security Services (Vias), eine Tochterfirma der Flughafengesellschaft, übernahm die Sicherheitskontrollen.Dreißig Jahre später wird diese Konstruktion hinterfragt: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Dezember ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet, ob die Durchführung der Sicherheitskontrollen auf Flughäfen durch Private verfassungskonform ist. Anlass ist die Beschwerde eines Passagiers, der von einem Security auf dem Flughafen Wien durchsucht worden war und dagegen erfolglos Beschwerde erhoben hatte. Die Entscheidung des Höchstgerichts könnte nun nicht nur neue Maßstäbe aufstellen, wann die Beauftragung Privater und Privatisierungen zulässig sind. Sondern auch für die Sicherheitsbranche und das Innenministerium könnte sie folgenreich sein
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