Kehrt damit nun endlich Ruhe ein? 🤔
"Das Gericht hat zutreffend festgestellt, dass durch den Einstellungsbeschluss des schweizerischen Bundesstrafgerichts vom 20. Mai 2021 Strafklageverbrauch nach Art. 54 SDÜ eingetreten ist, da beide Strafverfahren denselben Sachverhalt betrafen", teilten die Anwälte mit. Die Kosten des Verfahrens werde die Staatskasse tragen.
Durch diesen Beschluss finde "die strafrechtliche Verfolgung von Herrn Horst R. Schmidt jedenfalls ein vorläufiges Ende. Die Ermittlungen und die parallel in Deutschland und in der Schweiz geführten Verfahren haben unseren Mandanten in den vergangenen sieben Jahren sehr belastet", hieß es vonseiten der Anwälte.
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