Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman wirft der Bundesregierung vor, beim geplanten Selbstbestimmungsgesetz nach Kritik «quasi eingeknickt» zu sein. abendblatt
Künftig soll jeder Mensch in Deutschland seinen eigenen Geschlechtseintrag und Vornamen selbst festlegen und ändern können. Das ist der Kern des Entwurfs zum Selbstbestimmungsgesetz von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Justizminister Marco Buschmann , der zeitnah ins Kabinett gehen soll. Doch manche Formulierungen sorgen für Kritik.
Die Ampel-Parteien hatten das Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Es richtet sich an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Möchte jemand seinen Geschlechtseintrag ändern, müssen demnach künftig eine Erklärung und eine Eigenversicherung beim Standesamt abgegeben werden. Drei Monate nach der Erklärung soll die Änderung des Geschlechtseintrags wirksam werden.
„Trans“ sind laut Gesetzentwurf Personen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. „Inter“ bedeutet angeborene körperliche Merkmale zu haben, „die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als männlich oder weiblich einordnen lassen“. „Nicht-Binär“ wird als Selbstbezeichnung für Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren, definiert.
In der EU haben einige Länder wie Irland, Dänemark oder Portugal bereits Selbstbestimmungsgesetze eingeführt. Unter anderem haben auch die Schweiz, Argentinien und Uruguay solche Gesetze. Für die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, ist das Selbstbestimmungsgesetz daher längst überfällig.
Viele Transmenschen empfinden das „Transsexuellengesetz“ als demütigend. Es sieht etwa vor, dass Betroffene Vornamen und Geschlecht erst nach einem psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Entscheidung offiziell ändern dürfen. Dabei müssen sie sich oft sehr intime Fragen gefallen lassen. Das Verfahren ist zudem langwierig und kostspielig. Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach wesentliche Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt.
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