OVG bestätigt Verbot für Palästinenser-Demonstration
Das polizeiliche Verbot einer für den heutigen Samstag geplanten palästinensischen Demonstration in Berlin bleibt bestehen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit im Eilverfahren eine Entscheidung der Berliner Polizei bestätigt. Der Beschluss sei nicht mehr anfechtbar, teilte eine Gerichtssprecherin am Samstag mit. Zuvor hatte auch das Verwaltungsgericht Berlin das Verbot bestätigt.
Zu der „Demonstration für das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zum 75. Jahrestag der Nakba“ waren auf dem Hermannplatz in Neukölln bis zu 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemeldet. Der palästinensische Gedenktag Nakba am 15. Mai erinnert an Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im ersten Nahostkrieg 1948 nach der Staatsgründung Israels.
Diese Auffassung teilten die Gerichte. Zwar sei der Antragsteller selbst bislang nicht entsprechend aufgefallen, hieß es in der ersten Instanz. Eine Reihe von Versammlungen in der Vergangenheit hätten jedoch aufgrund ihres Mottos zwangsläufig auch einen solchen Personenkreis zur Teilnahme motiviert, „der eine antiisraelische, wenn nicht gar antisemitische Grundhaltung“ aufweise und von dem eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgehen.
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