USTP: Gendergerechte Sprache bei Prüfungen nicht verpflichtend

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USTP: Gendergerechte Sprache bei Prüfungen nicht verpflichtend
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Nach Berichten über eine angeblich drohende Abwertung von Prüfungen bei fehlender geschlechtergerechter Sprache stellt die USTP klar: Die Verwendung solcher Formulierungen ist weder verpflichtend noch wird sie als eigenständiges Kriterium bewertet. Der Leitfaden diene lediglich der Orientierung.

Wirbel um Aussagen bei einer Einführungsveranstaltung an der St. Pöltner Fachhochschule: Bei fehlender geschlechtergerechter Sprache sollen negative Folgen für Prüfungen angedroht worden sein. Die USTP widerspricht – ihr Leitfaden lässt jedoch Einfluss auf die Benotung zu.

Eine Einführungsveranstaltung soll Studenten Orientierung im neuen Studiengang geben. An der Hochschule für Angewandte Wissenschaften St. Pölten dürfte sie jedoch für große Irritation gesorgt haben. Laut Studenten sei erklärt worden, dass bei Prüfungsleistungen geschlechtergerechte Sprache verwendet werden müsse – andernfalls könnten ein „Nicht genügend“ oder sogar eine Nichtbeurteilung drohen. Für zusätzlichen Zündstoff habe der Bezug auf die Politik gesorgt.

So sei auch das „Genderverbot“ des Landes Niederösterreich thematisiert worden. Obwohl die Hochschule vom Land gefördert werde, stelle sie sich bewusst gegen dessen Sprachregelung, habe es geheißen. Pikant: Das Land hält 26 Prozent der Anteile an der USTP. Ganz aus der Luft gegriffen scheint ein möglicher Einfluss auf die Note zumindest nicht.

Im 14-seitigen Leitfaden „Inklusive Kommunikation“ der Hochschule heißt es wörtlich: „Inklusive Kommunikation im Zuge von Prüfungsleistungen von Studierenden kann ein Beurteilungskriterium darstellen und kann bei konsequenter Missachtung als Formalfehler in die Bewertung einfließen.

“ Gleichzeitig wird der Leitfaden als Empfehlung für Lehrende und Studenten bezeichnet. Die Hochschule zeichnet auf „Krone“-Anfrage ein anderes Bild. Die Verwendung einer bestimmten Form geschlechtergerechter Sprache sei weder bei schriftlichen noch bei mündlichen Prüfungsleistungen verpflichtend. Der Leitfaden gebe lediglich Orientierung und sei kein eigenständiges Benotungssystem.

Auch eine hochschulweit einheitliche Punkte- oder Notengewichtung gebe es nicht.

„Eine negative Beurteilung allein aufgrund der Nichtverwendung einer bestimmten geschlechtergerechten Sprachform entspricht nicht der Position der USTP“, heißt es. Die Darstellung, dass Studenten bei fehlendem Gendern grundsätzlich ein „Nicht genügend“ drohe, weist die Hochschule klar zurück. Ebenso wenig stelle man sich bewusst gegen das Land. Die USTP sei eine eigenständige Hochschule und gestalte ihre Kommunikation auf Basis ihrer Werte und ihres Bildungsauftrags.

Inklusive Kommunikation sei „kein politisches Statement“, sondern Teil ihres Selbstverständnisses. Das Wissenschaftsministerium verweist auf die Autonomie der Fachhochschulen. Im Fachhochschulgesetz finde sich weder eine ausdrückliche Verpflichtung zum Gendern noch ein entsprechendes Verbot. Eine Hochschule könne aber in ihren Studien- und Prüfungsordnungen oder in Richtlinien für wissenschaftliche Arbeiten Anforderungen an geschlechtergerechte bzw. diskriminierungssensible Sprache festlegen.

Diese müssten von der zuständigen Stelle wirksam beschlossen und den Studenten vorab klar und transparent mitgeteilt werden. Für FPÖ-Bildungssprecher Helmut Fiedler ist die Sache dennoch klar: „Wer Studenten an einer öffentlich finanzierten Hochschule mit einem ,Nicht genügend‘ droht, wenn sie nicht gendern, kann sich nicht auf die Freiheit der Wissenschaft berufen. Das ist ideologischer Zwang auf Kosten der Steuerzahler, und damit muss Schluss sein!

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