298 Menschen verloren beim Abschuss der MH17 ihr Leben. Mehr als acht Jahre später endet nun der Prozess – unter anderem mit drei Schuldsprüchen.
Flughafen Schiphol am Donnerstag: Angehörige der Opfer des Flugzeugabsturzes umarmen sich Foto: Phil Nijhuis/dpa
Als erwiesen sieht das Gericht an, dass eine BUK-Rakete von einem Feld nahe der Stadt Perwomajskyj im Rebellengebiet abgefeuert wurde. Dafür gebe es „Beweise im Überfluss“, so der vorsitzende Richter Hendrik Steenhuis. Gleiches gelte für die Beteiligung der russischen Autoritäten. Während der Angeklagte Dubinsky den Einsatz dieser Rakete veranlasst habe, habe Chartschenko bei Transport und Installation aus der Russischen Föderation eine zentrale Rolle gespielt.
Piet Ploeg, Vorsitzender der Stiftung „Flugzeugkatastrophe MH17“, die sich als Plattform von Familienmitgliedern der Opfer versteht, beschrieb deren Erwartungen an das Urteil zuvor so: „Die Angehörigen wollen, dass Recht gesprochen wird und die Wahrheit ans Licht kommt. Aber es ist auch in präventiver Hinsicht wichtig.
Der 51-jährige Girkin war im April 2014 an der Besatzung von Slowjansk beteiligt, mit der der Krieg im Donbass begann. Als junger Student hatte er zuvor am Krieg in Transnistrien teilgenommen, später kämpfte er in Bosnien und Tschetschenien. In sozialen Medien kritisierte er jüngst das russische Militär für seine Strategie im Ukrainekrieg. Im Oktober ging Girkin selbst zurück an die Front.
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