Urteil in Berlin: Keine Entschädigung für Adlon-Erben

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Der Familie Adlon steht keine Entschädigung für die Enteignung des berühmten Luxushotels am Brandenburger Tor zu.

Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelte über mögliche Ansprüche der Adlon-Erben auf Rückübertragung.Der Familie Adlon steht keine Entschädigung für die Enteignung des berühmten Luxushotels am Brandenburger Tor zu. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag entschieden. Damit blieben die Erben zunächst erfolglos mit ihrem Versuch, dass ein früheres Verfahren zur Rückübertragung wieder aufgenommen wird.

Die letzte Eigentümerin war Hedwig Adlon. Sie wurde im November 1949 mit der Eintragung in die sogenannte Liste 3, mit der das „Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten“ umgesetzt wurde, entschädigungslos enteignet. Ihr wurde angelastet, dass sie und ihr Mann Louis 1941 in die NSDAP eingetreten seien und das Hotel mit ihrem Einverständnis unter der Führung von Naziaktivisten gestanden habe.

Das Adlon gehört heute zur Luxushotelgruppe Kempinski. Berühmt war ursprünglich das alte Luxushotel, das 1907 öffnete. Am Ende des Zweiten Weltkriegs brannte das Hotel 1945 bis auf einen Seitenflügel nieder. 1984 wurde auch dieser Rest abgerissen. Der Name Adlon blieb als Mythos. Am 23. August 1997 wurde das Hotel Adlon schließlich wiedereröffnet.

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