Sieg für die Deutsche Umwelthilfe: Thermofenster sind unzulässig, urteilt das Verwaltungsgericht Schleswig. Diesel dürfen aber weiterfahren – vorerst.
BERLIN taz | Für die Deutsche Umwelthilfe ist das Urteil ein Triumph. Das Verwaltungsgericht Schleswig hält bestimmte Software für unzulässig, die die Abgasreinigung bei Dieselautos bei bestimmten Außentemperaturen abschaltet. Das Kraftfahrtbundesamt hätte sie so nicht genehmigen dürfen, entschieden die Richter:innen am Montagabend.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig ist nicht rechtskräftig. Berufung beim Oberverwaltungsgericht ist zugelassen, auch eine sogenannte Sprungrevision bei der höchsten Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht. Letzterer Schritt ist üblich, wenn es um grundsätzliche strittige Fragen geht. Nicht nur VW nutzte Thermofenster Die Umwelthilfe stellte jedoch fest, dass einige Fahrzeuge danach immer noch mehr Stickoxide ausstießen, als erlaubt war. Grund waren sogenannte Thermofenster, die die Abgasreinigung bei niedrigen Temperaturen praktisch ausschalten. Auch bei anderen Herstellern als VW fanden die Umweltschützer:innen solche Thermofenster. Autohersteller argumentieren, sie seien für einen sicheren Betrieb nötig.
Der Golf-Fall ist nicht der einzige: Insgesamt 119 ähnliche Klagen der Umwelthilfe gegen das Kraftfahrtbundesamt sind anhängig. Dabei geht es um Dieselfahrzeuge unterschiedlicher Hersteller, die mit dem VW-Dieselskandal nichts zu tun haben, in Motorsoftware aber Thermofenster eingebaut haben. Betroffen sind Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6a oder 6b. Derzeit gilt Euro 6d, die ohne üppige Thermofenster auskommt.
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