Urteil gegen taz-Autor: Pressefreiheit auf Bewährung

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Urteil gegen taz-Autor: Pressefreiheit auf Bewährung
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Für seine Berichterstattung über die IAA-Proteste betrat der taz-Reporter Michael Trammer ( mic_tra ) ein besetztes Haus in München. Dafür wurde er nun verurteilt. Pressefreiheit22 Von Bayernkorrespondent Dominik Baur gschichtende

München, 10. September 2021: Polizeieinsatz vor einem besetzten Haus in der Karlstraße Foto: David Speier/SZ Photo

Zugleich lässt er deutlich seine Sympathie mit den Motiven der Angeklagten erkennen und zwischen den Zeilen durchblicken, dass er sich eigentlich von Seiten der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens gewünscht hätte. Doch diesen Gefallen wollte ihm der Staatsanwalt nicht tun, obwohl auch der zugab, dass es hier eigentlich um recht harmlose Vorwürfe ging. Gegen Hausbesetzer fährt man in Bayern traditionell besonders schwere Geschütze auf.

Eine Strafe würde erst fällig, sollten die Verurteilten sich in dieser Zeit etwas zuschulden kommen lassen. Und selbst dann wäre sie noch deutlich niedriger als vom Ankläger gefordert; in Trammers Fall beispielsweise 450 statt 1.000 Euro. Einblick ins Innenleben des Richters Trammer, der durch einen Tipp auf die Aktion aufmerksam gemacht worden war, kam in der Nacht ebenfalls zu dem Haus, begleitete die Aktivisten und berichtete auf Twitter und taz.de. Zuvor hatte er sich noch schnell kundig gemacht, dass das Haus dem Freistaat gehört und schon seit längerem nicht mehr genutzt wird.

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