Gericht: Die Behauptung, dass Flüchtlinge in Deutschland 'gewetzte Messer' hätten, ist nach Ansicht des Landgerichts München I von der Meinungsfreiheit gedeckt.
WZ Online Die Behauptung, dass Flüchtlinge in Deutschland"gewetzte Messer" hätten, ist nach Ansicht des Landgerichts München I von der Meinungsfreiheit gedeckt. Laut einem Urteil vom Dienstag muss Facebook ein Profil trotz solch heftiger Aussagen über Flüchtlinge wieder freigeben.
Ein Nutzer der Plattform hatte gegen die Sperrung seines Profils wegen einer verbotenen Hassrede geklagt - und bekam Recht. Der Mann hatte sich im vergangenen Jahr in einem"Wort zum Sonntag" in einem heftigen Rundumschlag überaus kritisch mit der Großen Koalition und ihrer Flüchtlingspolitik auseinandergesetzt.
Facebook sperrte daraufhin seinen Account und begründete das mit Verstößen gegen die Gemeinschaftsrichtlinien. Die Plattform argumentierte, der Mann stelle damit alle Flüchtlinge als gewaltbereit dar.Die Richterin entschied anders: Aus ihrer Sicht sind die Aussagen von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie halte es"noch für zulässig", sagte sie in der Urteilsbegründung.
Der 52-Jährige, der sich der"bürgerlichen Mitte" zurechnet und nach der Urteilsverkündung betonte, er sei"kein AfDler", freute sich über das Urteil und zeigte sich überrascht."Damit hätte ich nicht gerechnet", sagte er. Er gehe aber davon aus, dass die Sache damit noch nicht vorbei ist."Facebook wird da sicher weitergehen. Das ist ja ein Präzedenzfall.
Sein Beitrag sei"eine politisch überhöhte Formulierung mit satirischen Elementen" gewesen. Er räumte ein, dass er"sicher nicht meine beste Leistung" gewesen sei, er wolle sich aber gegen eine generelle Zensur von Facebook zur Wehr setzen.
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