Baukartell. Strabag-Verfahren müssen laut OGH-Entscheidung neu vor das Kartellgericht. Bundeswettbewerbsbehörde stellte Kronzeugenstatus der Strabag beim Kartellobergericht infrage und bekam recht.
Nach einem Entscheid des Obersten Gerichtshofes muss das Baukartellverfahren gegen Österreichs Branchenführer Strabag trotz bereits verhängter Millionenstrafe komplett neu aufgerollt werden. Die Bundeswettbewerbsbehörde hatte den Kronzeugenstatus der Strabag in einem Rekurs beim OGH infrage gestellt und war damit erfolgreich. Das Kartellobergericht trage dem erstinstanzlichen Kartellgericht die Fortsetzung des Verfahrens gegen die Strabag auf, teilte die BWB mit.
Die Bundeswettbewerbsbehörde hatte"aufgrund neuer vorliegender Tatsachen und Beweismittel", eine gerichtliche Überprüfung des rechtskräftigen Beschlusses vom 21. Oktober 2021, mit dem gegen zwei Gesellschaften des Strabag-Konzerns eine Geldstrafe von 45,37 Millionen Euro verhängt wurde,"hinsichtlich der vollständigen Einhaltung der Kooperationspflicht von Strabag als Kronzeuge" beim Kartellgericht beantragt.