Urteil: AfD ist zu Recht ein rechtsextremistischer Verdachtsfall

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Urteil: AfD ist zu Recht ein rechtsextremistischer Verdachtsfall
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Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster weiter als Verdachtsfall einstufen.

Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster weiter als Verdachtsfall einstufen. Das Gericht wies am Montag eine Berufungsklage der AfD gegen ein Urteil der Vorinstanz in Köln zurück. Der Verfassungsschutz es habe bei seinen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt, erklärte das Gericht bei der Urteil sbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wehrhafte Demokratie dürfe kein"zahnloser Tiger" sein Die Befugnisse des Verfassungsschutzes seien"keineswegs grenzenlos weit", aber eine wehrhafte Demokratie dürfe auch kein"zahnloser Tiger" sein, betonte Gerald Buck, Vorsitzender Richter des 5. Senats, in der Begründung der Entscheidung.

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