Ein Prozess wegen schwerer Körperverletzung in Hohenau an der March wirft mehr Fragen auf als Antworten. Die Verletzungen eines 25-jährigen Tschechen bleiben auch nach dem ersten Verhandlungstag ungeklärt, da der Angeklagte und sein Verteidiger wenig kooperativ waren.
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Für eine Verhandlung vor einem Schöffensenat wegen schwerer Körperverletzung reichte es aber allemal. ie ein 25-jähriger Tscheche zu seinen Verletzungen in Hohenau an der March kam, blieb auch nach dem ersten Verhandlungstag am Landesgericht Korneuburg ungeklärt. Das lag an dem 28-jährigen Angeklagten, der nach seinem verbürgten Recht sagen kann, was er will - und einem Verteidiger, der es vorzog, nur zentimeterweise voranzukommen. Im übertragenen Sinn kam Richter Franz Furtner als Vorsitzender eines Schöffensenats am Landesgericht Korneuburg immer nur zentimeterweise weiter. Das für das Längenmaß hatte. Zur Last gelegt wurde einem 28-Jährigen - seitens der Staatsanwaltschaft - das Delikt der schweren Körperverletzung
KRIMINALVERFAHREN KÖRPERVERLETZUNG GERICHT ANGEKLAGTER VERGLEICH
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