Bundesverfassungsgericht: Union scheitert mit Eilantrag gegen Nachtragshaushalt
gedachte Gelder im Bundeshaushalt dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zunächst weiter zugunsten des Klimaschutzes verwendet werden. Das höchste deutsche Gericht folgte einem Eilantrag der Union im Bundestag nicht, die Übertragung der Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro im Nachtragshaushalt 2021 zu stoppen.
Die Union im Bundestag findet, dass mit den Haushaltsänderungen die Schuldenbremse umgangen werde. Fraktionschef Friedrich Merz hatte bei der Vorstellung der Klage betont, diese richte sich nicht gegen ausreichende Mittel zur Bewältigung der Klimakrise. Die Union wende sich ausschließlich gegen eine haushälterische Maßnahme.
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