Eine bemerkenswerte und durchaus brisante Entscheidung hat das Oberlandesgericht Wien in der Causa Firtasch getroffen.
Wie am Freitag in einer Pressemitteilung bekannt gegeben wurde, wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens über die Auslieferung des ukrainischen Oligarchen Dmytro Firtasch bewilligt. Damit heißt es für das beim Wiener Landesgericht für Strafsachen anhängige, seit 2014 von den USA betriebene Auslieferungsverfahren zurück an den Start.
Die USA haben vor mittlerweile mehr als neun Jahren die Wiener Justiz um Auslieferung Firtaschs im Zusammenhang mit angeblichen Schmiergeldzahlungen an indische Politiker in Höhe von mindestens 18,5 Millionen US-Dollar ersucht, die im Zusammenhang mit einem nie realisierten Titangeschäft geflossen sein sollen. Firtasch bestreitet den Vorwurf, er habe sich in Indien ab 2006 gemeinsam mit anderen Personen als Teil einer kriminellen Vereinigung Lizenzen zum Mineral-Abbau gesichert.
"Das Landesgericht für Strafsachen Wien wird nun auf der Basis der neuen Beweismittel neuerlich über die Zulässigkeit der Auslieferung zu entscheiden haben", teilte OLG-Sprecher Reinhard Hinger in einer ausführlichen Presseaussendung mit. Die aktuelle Entscheidung des OLG bedeute nur,"dass Gründe für die Wiederaufnahme vorliegen". Die Entscheidung in der Sache selbst obliege dem Erstgericht.
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