Das jesidische Mädchen war fünf Jahre alt, als es im Irak ums Leben kam. Mitschuldig sein soll eine deutsche IS-Rückkehrerin. Eigentlich war das Urteil gefallen. Doch seit heute entscheidet das Münchner OLG erneut über die Strafe. Die Hintergründe.
Das kleine jesidische Mädchen starb im August 2015 im Irak – angekettet unter sengender Sonne. Wegen ihrer Mitschuld an der Tat hatte sich die deutsche IS-Rückkehrerin Jennifer W. schon einmal vor dem Oberlandesgericht München verantworten müssen. Nun wird seit heute wieder verhandelt.
Denn die Revision der Bundesanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof war erfolgreich. Zehn Jahre Freiheitsstrafe und die Einstufung als sogenannter minderschwerer Fall reichten der Anklagebehörde nicht.Acht Verhandlungstage sind bis zum 29. August angesetzt. Auch diesmal sollen Zeugen erscheinen. Jennifer W. war 2014 im Alter von 23 Jahren nach Syrien in das Herrschaftsgebiet des IS gereist. Sie heiratete vor einem IS-Gericht einen Iraker, der kurz zuvor eine jesidische Frau und die fünf Jahre alte Tochter als Sklavinnen gekauft hatte.
Doch der BGH äußerte auf die Revision der Bundesanwaltschaft hin "durchgreifende rechtliche Bedenken". Konkret zweifelte der BGH daran, dass das Münchner Gericht alle Umstände berücksichtigt habe. So seien etwa W.s Beweggründe nicht als möglicherweise straferschwerend erörtert worden. W. sei eine überzeugte Anhängerin des IS gewesen.
Der Ehemann galt als brutal. Nach der Trauung habe er sein wahres Gesicht gezeigt, sagte Jennifer W. kurz vor dem Urteil 2021 vor Gericht. Er habe damals die Frau und das Mädchen geschlagen. Aber die Angeklagte machte vor Gericht deutlich, dass sie die Brutalität des Mannes ebenso fürchtete. Sie weinte und erklärte, wie abhängig sie doch damals von ihrem Ehemann gewesen sei: "Damals hatte ich nur ihn.
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