Berlin (ots) Die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Richterin Birgit Malsack-Winkemann sollte nach dem Willen der Berliner Justizsenatorin Le
Die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Richterin Birgit Malsack-Winkemann sollte nach dem Willen der Berliner Justizsenatorin Lena Kreck in den Ruhestand versetzt werden. Das Berliner Dienstgericht für Richterschaft wies den Antrag der Senatsjustizverwaltung zurück. Malsack-Winkemann arbeitet wieder als Richterin.
Dem früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier ist zurzeit lediglich die Amtsausführung untersagt. Sachsens Justizministerin Katja Meier will verhindern, dass Jens Maier in das Richteramt zurückkehrt. Am Donnerstag, 1. Dezember 2022, verhandelt das Richterdienstgericht in Leipzig, ob Maier in seinen Beruf als Richter zurückkehren darf.
„Eine Versetzung in den Ruhestand sei nur möglich, erklärten die Dienstrichter im Fall Malsack-Winkemann, ‚um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden‘. Diese liege bei Malsack-Winkemann jedoch nicht vor. Die Glaubwürdigkeit von Birgit Malsack-Winkemann sei sehr wohl gegeben, begründete das Richtergericht sein Urteil. Zudem sind Malsack-Winkemanns Reden im Bundestag frei und dürfen zu keinen dienstlichen Sanktionen führen.
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