Terror-Urteil vom Bundesgerichtshof bestätigt

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2017 wurde der ehemalige Offizier der deutschen Bundeswehr am Flughafen Schwechat festgenommen, weil er eine geladene Pistole aus einem Versteck holen wollte. Dadurch war der Fall damals ins Rollen gekommen. Nun ist das Strafverfahren abgeschlossen.

Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat die Verurteilung des früheren Bundeswehroffiziers Franco A. wegen eines beabsichtigten Terroranschlages bestätigt. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige dritte Strafsenat habe die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen, teilte der BGH in Karlsruhe mit. Seine Beanstandung des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Frankfurt blieb damit ohne Erfolg.

"Die auf seine Sachrüge gebotene Nachprüfung des Urteils hat weder im Schuldspruch noch im Strafausspruch einen ihm nachteiligen Rechtsfehler ergeben", hieß es. Das Strafverfahren sei damit rechtskräftig abgeschlossen. Das OLG hatte Franco A. vor mehr als einem Jahr unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, unerlaubten Waffenbesitzes und Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatte der damals 33 Jahre alte Bundeswehroffizier den festen Entschluss gefasst, Angriffe auf hochrangige Politiker und Personen des öffentlichen Lebens zu verüben.

Franco A. hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und ein monatelanges Doppelleben geführt. Als angeblicher Flüchtling hatte er laut Anklage auch Sach- und finanzielle Leistungen erhalten - daher war es auch um einen Betrugsvorwurf gegangen. Herausgekommen war die Scheinidentität, als A. im Februar 2017 auf dem Flughafen Wien-Schwechat festgenommen worden war. Dort wollte er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen.

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