In einem Sonderbericht bemängelt die Volksanwaltschaft lückenhafte Ermittlungen, Fehleinschätzungen und Rechtsirrtümer im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien vom 2. November 2020.
Die Volksanwaltschaft übt in einem 'Sonderbericht' im Zusammenhang mit dem Terroranschlag von Wien vom 2. November 2020 Kritik am Innenministerium. Konkret werden lückenhafte Ermittlungen, Fehleinschätzungen und Rechtsirrtümer bemängelt. 'Es ging bei dem Bericht aber nie darum, einzelne Personen an den Pranger zu stellen', sagte Volksanwalt Walter Rosenkranz bei der Präsentation des Berichts am Mittwoch.
Laut Volksanwaltschaft handelte es sich dabei um einen 'Rechtsirrtum' des Innenministeriums. An die Akten sei man nur über das Justizministerium gelangt, das sich kooperativ gezeigt habe.\nOberflächliche Aufarbeitung\nIm Innenministerium verwies man vergangene Woche auf APA-Anfrage auf seitens der Staatsanwaltschaft bereits eingestellte Ermittlungen gegen Beamte des LVT. Grundlage dieser Ermittlungen waren Anzeigen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs.
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