Ein syrischer Staatsangehöriger wurde in einem Prozess wegen versuchten Körperverletzungsdelikts und gefährlicher Drohung verurteilt. Die Geschworenen kamen jedoch nicht zur Einigkeit, dass er der Täter des Messerangriffs auf einen Grundwehrdienstleistenden war.
Die Geschworene n kamen einstimmig zur Ansicht, dass er entgegen der Anklage nicht der Mann war, der am 17. März 2024 auf einen Grundwehrdiener eingestochen und den 21-Jährigen schwer verletzt hatte. Der Syrer wurde lediglich der versuchten Körperverletzung und gefährlichen Drohung für schuldig befunden.Dafür setzte es nach über sechsmonatiger U-Haft drei Monate bedingt.
Das spätere Opfer, ein Grundwehrdiener, hatte sich mit seiner Lebensgefährtin auf ein Eis im bekannten Eissalon Tichy getroffen und mitbekommen, dass einige Syrer - darunter der Angeklagte - ein Mädchen belästigten bzw. beschimpften. Der 21-Jährige zeigte Zivilcourage und griff ein. Daraufhin schlug einer aus der Gruppe dem 21-Jährigen mit der Faust ins Gesicht und zog ein Messer. Der Grundwehrdiener versuchte zu flüchten.
Passanten hatten den stark blutenden Grundwehrdiener versorgt, ehe sich eintreffende Rettungskräfte um den Schwerverletzten kümmerten. Vom Angreifer fehlte zu diesem Zeitpunkt jede Spur. Er hatte sich nach der Messerattacke schnellen Schrittes entfernt. In weiterer Folge konnte allerdings der 20-jährige Syrer ausgeforscht und festgenommen werden.
Vor Gericht war er dazu geständig, am Reumannplatz in eine Auseinandersetzung verwickelt gewesen zu sein und seinen Kontrahenten mit Pfefferspray besprüht zu haben. Die Stiche habe aber nicht er, sondern ein anderer Mann gesetzt, bekräftigte er auch am zweiten Verhandlungstag. Die Geschworenen folgten am Ende dieser Verantwortung.
Verurteilung Körperverletzung Drohung Prozess Geschworene
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