Das Recht auf Grundversorgung könnte missverständlich sein und zu vielen Kunden zustehen, meinen die Höchstrichter – ein Etappensieg für die Energielieferanten.
Inzwischen mag das Thema durch wieder etwas gesunkene Tarife an Brisanz verloren haben. Doch die Frage, wer ein Recht auf Grundversorgung bei Strom und Gas hat, kann immer noch darüber entscheiden, wie teuer der individuelle Tarif wird. Und diesbezüglich leitet nun der Verfassungsgerichtshof ein Gesetzesprüfungsverfahren ein.
Den Energieversorgungsunternehmen gefielen diese gesetzlichen Regeln naturgemäß nicht. Mehrere von ihnen gingen zu Gericht. Und der VfGH hat nun Bedenken, dass die gesetzlichen Grundlagen zu unklar definiert sein könnten.So könnte man „Grundversorgung“ so verstehen, dass für schutzbedürftige Haushaltskunden eine leistbare Versorgung mit Strom bzw. Gas gewährleistet sein soll.
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