Die Lohnsteigerung von 4,2 Prozent kostete WKO-Chef Harald Mahrer den Posten. Der Kammer-Betriebsrat beharrt aber darauf.
Die Lohnsteigerung von 4,2 Prozent kostete WKO-Chef Harald Mahrer den Posten. Der Kammer-Betriebsrat beharrt aber darauf. Die Wirtschaftskammer wird ihre Geister nicht los. Im November des Vorjahrs wurde bekannt, dass für die Mitarbeiter der Kammer eine Lohnerhöhung von 4,2 Prozent vorgesehen war.
Die Empörung war groß, lag doch das Gehaltsplus weit über anderen Branchenabschlüssen, war es doch die Wirtschaftskammer, die unermüdlich auf niedrige Lohnabschlüsse drängte. Der Rest ist bekannt. Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer musste den Posten räumen und für die Belegschaft gab es eine Lohnerhöhung von 2,1 Prozent. Soweit so bekannt.
Doch der Betriebsrat in der Wirtschaftskammer gab sich mit dieser Lösung bis dato nicht zufrieden. Da die Verhandlungen mit der neuen WKO-Spitze um Martha Schultz nicht fruchteten, will man nun den Obersten Gerichtshof die Sache klären lassen. Er soll entscheiden, ob das bis dato in der Kammer gängige Modell der sogenannten „Faktorerhöhung“ auch für das Jahr 2026 gelten soll. Bei der Faktorerhöhung handelt es sich um ein eigenes Rechenmodell der Kammer.
Dieses Modell wurde am 26. November durch einen Beschluss des Erweiterten Präsidiums der Wirtschaftskammer außer Kraft gesetzt. Die geplante Gehaltserhöhung wurde kurzerhand halbiert. In einer Stellungnahme heißt es nun: „Zwischen WKÖ und Zentralbetriebsrat bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, welche rechtlichen Auswirkungen sich aus der bisherigen Berechnung nach der Faktorformel, der dazu erfolgten Veröffentlichung sowie dem Beschluss des Erweiterten Präsidiums ergeben.
“Pikant ist, dass der Antrag rein formal nicht vom Wirtschaftskammer-Betriebsrat eingebracht wird, sondern von der Gewerkschaft. Somit zerrt also ein Sozialpartner den anderen vor Gericht. Auch das gab es in der österreichischen Sozialpartnerschaft bis dato noch nicht. Mit einer Entscheidung sei voraussichtlich innerhalb der kommenden Monate zu rechnen, hieß es in der Wirtschaftskammer.
„Die Entscheidung des OGH soll eine klare rechtliche Grundlage für den weiteren Umgang mit der Faktorerhöhung 2026 schaffen. “
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