Dürfen Anwohner mit eigenen Schildern an Autofahrer appellieren, das Tempo zu drosseln? In Freiburg wird dazu vor Gericht verhandelt. Die Verwechslungsgefahr spielt dabei eine wichtige Rolle.
Anwohner vom Bodensee und das zuständige Landratsamt haben ihren Streit um Schilder für ein freiwilliges Tempo 30 nun auch vor Gericht ausgetragen. Es gehe um die Frage, ob Bürger mit eigenen Schildern Autofahrer bitten dürfen, langsamer zu fahren, sagte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe , Jürgen Resch, in Freiburg am Rande der Verhandlung des örtlichen Verwaltungsgerichts. Viele Gemeinden würden das bejahen.
Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation DUH argumentiert, die auf der Bodenseehalbinsel Höri aufgestellten Schilder seien eindeutig von amtlichen Verkehrszeichen zu unterscheiden. In den Kommunen gelte die übliche Begrenzung von 50 Stundenkilometern. Auf den rechteckigen Tafeln sind auf weißem Grund das Wort „Freiwillig“, ein nachempfundenes Tempo-30-Zeichen und Silhouetten laufender Kinder zu sehen. „Sind die Schilder weg?“, fragte der Vorsitzende Richter Gerold Wiestler.
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