Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts fordert Berlins Bürgermeisterin Franziska Giffey eine zügige Öffnung der Friedrichstraße für Autos. Verkehrssenatorin Bettina Jarasch kritisiert die Regierende.
Der Berliner Senat erleidet erneut eine Niederlage vor Gericht. Dieses Mal trifft es das vermeintliche Vorzeigeprojekt Friedrichstraße: Die Sperrung der Einkaufsstraße in Mitte für den Kfz-Verkehr ist seit Ende des Verkehrsversuchs rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für die Straßensperrung aktuell nicht mehr vorlägen. So könnten die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßenstrecken nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Der Erlass einer verkehrsregelnden Anordnung setze damit eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs voraus.
Zur Überbrückung des Zeitraums bis zu dessen Abschluss erließ die Senatsverwaltung eine verkehrsrechtliche Anordnung. Mit ihr wurde verfügt, die bestehende Sperrung der Friedrichstraße für den motorisierten Verkehr aufrechtzuerhalten.Zur Begründung führte die Verkehrsverwaltung an, die Anordnung sei „im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung“ nötig, um „die positiven Aspekte des Verkehrsversuchs bis zur Teileinziehung zu erhalten“.
Nur die direkte Erreichbarkeit über die Friedrichstraße erleichtert den Verkehrsfluss des gesamten Stadtquartiers in der Mitte der Hauptstadt.Das Aktionsbündnis begrüßte die Entscheidung der Richter am Dienstag.
Erst wenn auch dort eine Entscheidung gegen die Sperrung getroffen wird, bleibt dem Haus von Verkehrssenatorin Jarasch nichts anderes übrig, als die Straße wieder für Autos freizugeben.Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey Schon zuvor hatte die Verkehrssenatorin angekündigt, dass es langfristig bei der Sperrung und dem Umbau der Straße zu einer Fußgängerzone bleibe. „Ich möchte für die Flaniermeile Friedrichstraße eine gute dauerhafte Lösung als Fußgängerzone.“ Das Verfahren zur endgültigen Umwandlung der Einkaufsstraße und dieliefen unabhängig von der Gerichtsentscheidung weiter.
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