Strafe gegen Wirtschaftsprüfer: So hart treffen die Sanktionen EY

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Wirecard-Skandal: Strafe gegen Wirtschaftsprüfer: So hart treffen die Sanktionen EY

Viel schmerzhafter aber ist für den Big-Four-Konzern, der sich auf globaler Ebene derzeit mitten im Prozess einer Aufspaltung seiner Prüf- und Beratungssparten befindet, eine andere: Wie die Beschlusskammer der APAS entschied, darf EY Deutschland für zwei Jahre bei Unternehmen von öffentlichem Interesse – also insbesondere bei börsennotierten Konzernen – keine neuen Prüfmandate übernehmen. Dies kommt in diesem Segment einem Wettbewerbsverbot gleich.

Bislang liegen zu der Entscheidung der APAS allerdings noch keine Bescheide vor. Ein Sprecher von EY Deutschland teilte mit, "Details der Entscheidung" seien dem Unternehmen noch nicht mitgeteilt worden. "Wir werden diese sorgfältig prüfen, sobald sie finalisiert und uns zugestellt wurden.

Auf Nachfrage wollte sich der EY-Sprecher noch nicht zu der Frage äußern, ob das Unternehmen Rechtsmittel gegen die Sanktionen der APAS einlegen werde. Betroffene können gegen Entscheidungen der APAS-Beschlusskammer Einspruch einlegen. Im weiteren Verlauf wäre eine gerichtliche Überprüfung vor dem Landgericht Berlin möglich.

Tatsächlich ist im Zuge der Aufarbeitung des Skandals im Bundestag sowie im laufenden Münchner Strafprozess gegen Ex-Konzernchef Markus Braun und weitere Angeklagte offenkundig geworden, dass die verantwortlichen EY-Prüfer im Laufe der Jahre mannigfaltige Hinweise auf möglichen Betrug übersahen.

Wegen Vorkommnissen wie im "Projekt Ring" steht bis heute die Frage im Raum, ob die Prüfer bei Wirecard nicht nur fahrlässig gehandelt haben – sondern womöglich vorsätzlich. EY beteuert seit dem Auffliegen des Bilanzskandals mantraartig, die Mitarbeiter hätten stets "nach bestem Wissen und Gewissen" geprüft. Dagegen werfen Tausende geprellte Wirecard-Aktionäre, die gegen EY klagen, den Prüfern vorsätzliches Handeln vor.

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