Neustadt a. d. W. (ots) - Anmoderationsvorschlag: Die Uhr tickt! Wer eine Steuererklärung abgeben muss und das für 2022 noch nicht getan hat, sollte so langsam in die Puschen kommen. Zwar hat uns die Bundesregierung
Anmoderationsvorschlag: Die Uhr tickt! Wer eine Steuererklärung abgeben muss und das für 2022 noch nicht getan hat, sollte so langsam in die Puschen kommen. Zwar hat uns die Bundesregierung auch in diesem Jahr eine längere Schonfrist eingeräumt. So üppig wie im letzten Jahr, als man bis 31. Oktober Zeit hatte, ist die allerdings nicht, wie mein Kollege Mario Hattwig weiß.
O-Ton 1 :"Der eigentliche Stichtag für die Steuererklärung 2022 ist der 30. September 2023. Weil das aber ein Samstag ist, verschiebt sich die Abgabefrist auf den nächsten regulären Arbeitstag. Heißt: Für alle, die eine Steuererklärung abgeben müssen und das selbst machen, ist der 2. Oktober der Stichtag."
O-Ton 2 :"In den meisten Fällen wird für jeden Monat, den man sich verspätet, ein Viertel Prozent der verbleibenden Steuerschuld erhoben, aber mindestens 25 Euro im Monat. Wenn man eine Rückerstattung erhält, liegt es nach wie vor im Ermessen der Finanzbeamten, ob für jeden verspäteten Monat 25 Euro anfallen.
O-Ton 3 :"Oder Sie holen sich die Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Damit bekommen Sie noch mal Aufschub bis zum 31. Juli 2024. Noch ein Vorteil ist, dass Profis wie wir von der VLH Ihnen natürlich auch genau sagen können, welche Steuervorteile es gibt und wie Sie diese am besten nutzen. Kommen Sie einfach bei einer unserer rund 3.000 Beratungsstellen vorbei, rufen Sie an oder schicken Sie eine E-Mail.
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