Steinmeier unterschreibt das neue Wahlrecht. Der Bundespräsident ignoriert damit die Aufforderungen der CSU und der Linken, berichtet robertrossmann
Frank-Walter Steinmeier hat am Donnerstag das Gesetz zur Änderung des Wahlrechts unterschrieben, die Reform kann damit in Kraft treten. Steinmeier ignorierte Aufforderungen der CSU und der Linken, das Gesetz nicht auszufertigen - die beiden Parteien halten es für verfassungswidrig. Das Grundgesetz sieht vor, dass der Bundespräsident vor der Unterzeichnung von Gesetzen in jedem Fall prüfen muss, ob ein Gesetz nach den Verfahrensregeln der Verfassung zustande gekommen ist.
Das Bundespräsidialamt wies am Donnerstag darauf hin, dass mit der Unterzeichnung des Gesetzes keine politische Einschätzung des neuen Wahlrechts verbunden sei. Gleichzeitig betonte das Amt, dass das"die demokratische Legitimation der Machtausübung" regele, weshalb"das Vertrauen in die überparteiliche Fairness der Regeln von überragender Bedeutung" sei.
Außerdem hat die Ampelkoalition kurz vor der Verabschiedung der Reform in ihren Gesetzentwurf die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel aufgenommen. Sie sah vor, dass eine Partei, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, aber mindestens drei Direktmandate gewinnt, trotzdem entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag einziehen darf. Von dieser Regelung hat bei der vergangenen Bundestagswahl die Linke profitiert.
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