Steiermark: 2G in Nachtgastro und bei Großevents!

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Steiermark: 2G in Nachtgastro und bei Großevents!
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Strengere Regeln für die Steiermark: In der Nachtgastronomie und bei Veranstaltungen ab 500 Personen gilt ab 8. November die 2G-Regel, die FFP2-Maskenpflicht wird erweitert, für Mitarbeiter in sensiblen Gesundheitsbereichen gilt die 2,5G-Regel.

Für Nachtgastronomie und Zusammenkünfte mit mehr als 500 Personen gilt die 2G-Regel, nur noch Geimpfte und Genesene haben Zutritt. Davon betroffen sind etwa Fußballstadien.

Generelle FFP2-Maskenpflicht in Kundenbereichen von Betriebsstätten , Kultureinrichtungen und Einrichtungen zur Religionsausübung. Die 2,5G-Regel - nur PCR-Tests werden anerkannt - gilt für Arbeitnehmer in Krankenanstalten, Kuranstalten, Ordinationen und Pflegeheimen sowie für Besucher in Kranken- und Kuranstalten sowie in Pflegeheimen. Vierten Lockdown unbedingt verhindern

Am Vormittag hatten sich Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, sein Stellvertreter Anton Lang und Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß mit Experten getroffen, viele davon aus dem Gesundheitsbereich, darunter Karlheinz Tscheliessnigg, dem Vorstandsvorsitzender der steirischen Spitalsgesellschaft Kages, Med-Uni-Rektor Hellmut Samonigg und Ärztekammerpräsident Herwig Lindner.

Tenor beim anschließenden Pressegespräch: Die Zahlen steigen stark an, die Impfbereitschaft stagniert hingegen - 63 Prozent der Steirer sind vollimmunisiert. Ein vierter Lockdown muss unbedingt verhindert werden.

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