Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für AfD-Politiker Höcke

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Höcke wird vorgeworfen, den verbotenen Nazi-Spruch wissentlich in einer Rede in Merseburg im Saalekreis in Sachsen-Anhalt verwendet zu haben. Er bestreitet die Vorwürfe. Ein Urteil soll noch am...

Höcke wird vorgeworfen, den verbotenen Nazi-Spruch wissentlich in einer Rede in Merseburg im Saalekreis in Sachsen-Anhalt verwendet zu haben. Er bestreitet die Vorwürfe. Ein Urteil soll noch am Dienstag verkündet werden.

Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussvortrag eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Es sei weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass Höcke nicht gewusst habe, dass es sich bei der Losung „Alles für Deutschland“ um eine verbotene SA-Parole handelt, erklärte Staatsanwalt Benedikt Bernzen am Dienstag vor dem Landgericht in Halle.

Das Gericht hatte zuvor eine Erklärung abgegeben, wonach es maximal eine Geldstrafe vorsieht. In diesem Fall müsste Höcke keine Aberkennung seiner Amtsfähigkeit befürchten. Die Staatsanwaltschaft sieht hingegen nur eine Freiheitsstrafe als angemessen an. Zudem solle Höcke 10.000 Euro zahlen, möglichst für gemeinnützige Einrichtungen wie Demokratieförderprojekte oder NS-Gedenkstätten.

Höcke wird vorgeworfen, den verbotenen Nazi-Spruch wissentlich in einer Rede in Merseburg im Saalekreis in Sachsen-Anhalt verwendet zu haben. Der Politiker hatte die Vorwürfe vor Gericht wiederholt zurückgewiesen. Ein Urteil soll noch am Dienstag verkündet werden.Der Prozess gegen den ehemaligen Geschichtslehrer Höcke war Mitte April eröffnet worden. Die Rede in Merseburg hatte Höcke bereits im Mai 2021 gehalten.

Höcke habe sich eingängig mit dem Nationalsozialismus auseinandergesetzt, sich sein Vokabular zu eigen gemacht, sagte Staatsanwalt Bernzen. Redewendungen und NS-Vokabular habe er in der Vergangenheit „strategisch und systematisch“ verwendet. Die Parole „Alles für Deutschland“ habe er auch durch seine Reichweite bewusst „wieder salonfähig gemacht“.

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