Staatsanwaltschaft akzeptiert Urteil von Boateng nicht

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Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I eingelegt. Das Gericht hatte den Weltmeister von 2014 am vergangenen Freitag zwar wegen vorsätzlicher...

Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I eingelegt. Das Gericht hatte den Weltmeister von 2014 am vergangenen Freitag zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen. Nun ist das Oberste Landesgericht am Zug.ist das letzte Wort noch immer nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I eingelegt.

Diese sehen vor, dass er jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert. Über die Revision muss erneut das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden. Vom Vorwurf der schweren Körperverletzung an seiner Ex-Freundin wurde Boateng freigesprochen. Das Gericht kam zu dem Schluss, „dass von dem Vorwurf des notorischen Frauenschlägers nichts übriggeblieben ist“, wie es die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich formulierte.

Der Innenverteidiger stand in der Vorbereitung des LASK noch keine Minute auf dem Platz. Auch beim Cupauftakt der Linzer am Freitag in Gurten wird der 36-jährige Deutsche fehlen.

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