Die SPÖ schlägt vor, den Spitzensteuersatz bereits ab 500.000 Euro anzuwenden, um den Kindermehrbetrag zu erhöhen. ÖVP und Neos lehnen neue Steuern ab.
Die SPÖ will den Spitzensteuersatz früher greifen lassen, um eine Erhöhung des Kindermehrbetrags gegenzufinanzieren. ÖVP und Neos lehnen diesen Vorschlag ab. Die Diskussion fand am Montag statt, während die Koalition nach monatelangen Kämpfen in den nächsten Wochen eine Einigung bei der Sozialhilfe-Reform anstrebt.
SPÖ-Vorschlag zur Gegenfinanzierung
Die SPÖ schlug vor, den Spitzensteuersatz von 55 Prozent früher anzuwenden. Bisher greift er für Einkommensteile ab einer Million Euro. Künftig soll er bereits für Teile ab 500.000 Euro gelten. Mit den Einnahmen soll der Kindermehrbetrag von derzeit 700 auf 1000 Euro jährlich erhöht werden. Diesen Betrag erhalten Menschen, die aufgrund einer zu geringen Einkommensteuerbelastung den Familienbonus Plus nicht oder nicht vollständig beziehen können.
Das SPÖ-geführte Finanzministerium verwies auf das Regierungsprogramm, in dem Maßnahmen gegen Kinderarmut festgeschrieben seien. Ein höherer Kindermehrbetrag wäre eine Option dafür. Für die Gegenfinanzierung gebe es mehrere Optionen, hieß es.
ÖVP und Neos lehnen neue Steuern ab
ÖVP und Neos erteilten der Idee eine Absage. Der türkise Generalsekretär Markus Gsöttner hielt fest, dass Österreich keine neuen Steuern brauche. Neos-Klubchef Yannick Shetty sprach von neuen Fantasien, wie man die Steuerquote weiter nach oben bringen solle. SPÖ-Klubobmann Philipp Kucher hingegen verteidigte den Vorschlag.
Sozialhilfe-Reform: Streit um bundesweite Regeln
Die Koalition will sich in den nächsten Wochen auf die Reform der Sozialhilfe einigen. Wie schwierig der Weg dorthin ist, zeigte sich am Montag. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) legte einen Entwurf vor, der den bundesweiten Rahmen für die Sozialhilfe festgeschreibt. Die Bundesländer haben dann noch Spielraum bei ihren eigenen Modellen. Derzeit sind diese Modelle teils sehr unterschiedlich. Durch die Reform soll die Sozialhilfe stärker vereinheitlicht werden. Ab Dienstag wird über den Entwurf auf politischer Ebene verhandelt. Die Reform soll bereits mit Jahresanfang 2027 in Kraft treten.
In Schumanns Entwurf ist vorgesehen, dass bei Kindern in der Sozialhilfe bundesweit Mindestsätze ausgezahlt werden müssen. Derzeit entscheiden die Bundesländer, wie viel sie für Kinder auszahlen. Bundesländer wie Ober- und Niederösterreich haben degressive Sätze. Sie zahlen also bei mehreren Kindern in der Familie pro Kind weniger aus. Andere Bundesländer wie Wien zahlen pro Kind stets gleich viel Geld aus. Laut Schumanns Entwurf bleibt es den Ländern überlassen, ob sie Leistungen degressiv staffeln.
Die oberösterreichische ÖVP forderte am Montag, dass sich die bundesweiten Regeln an Oberösterreich orientieren müssten. Sie bemängelte, dass sich mehrere Punkte, die Oberösterreich längst umgesetzt habe, nicht im Entwurf von Schumann finden würden. So soll bundesweit auch die Wohnbeihilfe verpflichtend auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) hielt in einer Stellungnahme zur Presse fest, dass Arbeit und Leistung einen Unterschied machen müssten. Neben Oberösterreich pochen auch Länder wie Niederösterreich darauf, dass man ihre Regeln bundesweit umsetzt.
In Koalitionskreisen gibt es Stimmen, die fordern, dass man auf die Bedürfnisse der Bundesländer nicht zu viel Rücksicht nehmen dürfe. Sonst werde man bei der ohnehin schwierigen Kompromissfindung in der Koalition überhaupt nichts zustande bringen. Allerdings wird 2027 in Oberösterreich der Landtag gewählt.
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