Spieler, die in Österreich Pakete für den FIFA-Spielmodus „Ultimate Team“ gekauft haben, erhalten 10.800 Euro. Mit diesen sogenannten Lootboxen handelten sich die Konzerne den Vorwurf des...
Ultimate Team-Pakete für die Spielserie FIFA gekauft haben. Bei diesen Paketen erwerben Spieler virtuelle Boxen mit zufälligen Inhalten, etwa besonders starke Fußballer, die dem Spieler einen Vorteil verschaffen. Und mit diesen sogenannten Lootboxen handelten sich die Konzerne den Vorwurf des illegalen Glücksspiels ein, geht aus einem Bericht des Spielemagazins „Gamesindustry“ hervor.
Der US-Spieleentwickler und der japanische Elektronik-Konzern haben den Prozess am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien verloren. Das Gericht entschied, dass die Lootboxen gegen das Glücksspielgesetz verstoßen. Es handelt sich jedoch um eine eigenständige Entscheidung, die keine weiteren Auswirkungen auf die Rechtslage in Österreich in Bezug auf Lootboxen hat.
In Österreich werden Zivilprozesse von Fall zu Fall entschieden, und die Gerichte seien nicht an frühere Entscheidungen gebunden, führt das Branchenmagazin aus. EA hatte demnach bei österreichischen Gerichten bisher gemischten Erfolg. So konnte der Spiele-Entwickler zwei frühere Fälle für sich entscheiden, dieser Fall wurde jedoch in der Berufung abgelehnt.
EA musste sich schon bisher mit zahlreichen Klagen von Anwaltskanzleien herumschlagen. Alleine der Prozessfinanzierer Padronus verweist auf mehrere tausend Klagen gegen diverse Anbieter von Computerspielen. Die Begründung: Es handle sich bei den FIFA Ultimate Team-Paketen um Glücksspiel. Denn die zufälligen Inhalte dieser Lootboxen würden im Idealfall unter den Spielern teuer gehandelt. Daher gebe es die Hoffnung auf einen wirtschaftlichen Vorteil.
Dass die Situation auch international unklar ist, zeigt ein anderes Beispiel. So verlor der Spiele-Entwickler einen Prozess in den Niederlanden und wurde laut „Gamesindustry“ zu einer Geldstrafe von zehn Mio. Euro verurteilt. Auch in der Berufung konnte sich EA mit seiner Begründung nicht durchsetzen. Vor dem niederländischen Höchstgericht habe Electronic Arts jedoch gesiegt: Demnach unterliege Lootboxen doch nicht dem Glücksspielgesetz. Jeden Tag. Überall.
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