Die Stadt Salzburg brachte eine gerichtliche Kündigung ein. Laut Gerichtsurteil wurde Wohnung zweckwidrig verwendet. Es müsse sich um ein Fake-Profil auf Airbnb gehandelt haben, behauptet der Mieter.
Ein Mieter aus Salzburg, der seine geförderte Wohnung über die Online-Plattform Airbnb an Touristen vermietet haben soll, muss laut einem Gerichtsbeschluss ausziehen. Die Stadt Salzburg hatte gegen den 35-Jährigen eine"gerichtliche Aufkündigung des Mietverhältnisses" beim Bezirksgericht Salzburg eingebracht. Das Urteil liegt nun vor. Der Mann muss binnen 14 Tagen die Sozialwohnung räumen.
Diese Regelung habe auch schon vorher gegolten, hatte Rechtsanwalt Michael Schubeck, der die Stadt Salzburg in dem Zivilprozess vertrat, gegenüber der APA erklärt. Wer sich nicht daran hält, verstoße auch gegen das Salzburger Raumordnungsgesetz. Nach Angaben der Stadt berechnete der im März gekündigte Mieter pro Gast und Nacht 29 Euro plus 10 Euro Reinigungs-Pauschale. Daraus ergebe sich theoretisch bei einer Vollauslastung eine Monats-Einnahme von rund 1700 Euro, was einem Vielfachen der Sozialmiete von monatlich 234 Euro netto für die 44-Quadratmeter-Wohnung entspreche. Sich an günstigen Wohnungen zu bereichern, sei unakzeptabel.
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