Auch Anders- oder Nichtgläubige, die über Weihnachten als Zwangsbeglückung klagen, beschweren sich nicht über arbeitsfreie Tage an christlichen Festen.
Erinnern Sie sich noch an die Aufregung, als 1995 der 8. Dezember vom hohen Marienfeiertag zum eher ganz gewöhnlichen Einkaufstag umfunktioniert wurde? Nun sperren die Geschäfte am 4. Adventsonntag als Ausgleich für den Lockdown auf. Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter, Kirchen und Sozialorganisationen sind sich so einig wie sonst nur selten, dass es eine Ausnahmeregelung und der Tag des Herrn heilig bleiben muss.
Selbst Menschen, die bemäkeln, dass die Mehrheitsgesellschaft religiöse Feste wie Weihnachten und Ostern Anders- oder Nichtgläubigen penetrant überstülpen würde, goutieren die auf christlichen Festen und Gebräuchen basierende Feier- und Ruhetagsordnung.
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