Die geplante Anhebung der Pensionsgrenze geht auch an Berlins Polizei- und Feuerwehrkräften nicht vorbei – sehr zum Zorn der GdP.
Volle Pensionsansprüche mit 60 Jahren? Das werden jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Polizei wohl bald nur noch aus den Erzählungen ihrer älteren Kolleginnen und Kollegen kennen. So geht es zumindest aus einer Aufstellung der Gewerkschaft der Polizei Berlin hervor. Demnach werden auch die Sondergrenzen bei beiden Behörden spürbar angehoben.
. Bei der Polizei gelten nicht zuletzt wegen des körperlich anstrengenden Arbeitsalltags niedrigere Grenzen, die allerdings nun auch steigen sollen. Demnach sollen im mittleren Dienst alle, die im Jahr 1963 oder später geboren sind, länger als bisher üblich bis zum 61. Geburtstag arbeiten. Pro Jahrgang sollen drei Monate drauf geschlagen werden, sodass alle, die ab 1966 geboren sind, erst mit dem vollendeten 62. Lebensjahr im Dienst bleiben.
Dies ist bisher die Regelaltersgrenze für den gehobenen Dienst, allerdings künftig nur noch für alle, die bis 1961 geboren sind. Ab Jahrgang 1962 geht es ebenfalls in Dreimonatsschritten nach oben, sodass alle ab dem Jahrgang 1969 zwei Jahre länger bis zum vollendeten 64. Lebensjahr arbeiten müssen. Im höheren Dienst erfolgt die Anhebung ab dem Jahrgang 1963 um jeweils drei Monate. Nur wer früher geboren ist, kann mit der Vollendung des 63.
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