Senat wird Neutralitätsgesetz zeitnah angehen

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Der Senat will sich das Berliner Neutralitätsgesetz, das Lehrerinnen pauschal das Tragen von Kopftüchern verbietet, noch einmal vornehmen. Zuvor hatte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts mitgeteilt, dass eine Beschwerde des Landes Berlin gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen wurde - das Land Berlin darf Lehrerinnen somit nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verbieten. Der Senat werde sich zeitnah mit der verfassungskonformen Ausgestaltung des Gesetzes befassen, teilte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Bildung am Donnerstag auf Anfrage mit.

„Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, das nehmen wir zur Kenntnis und das respektieren wir“, sagte der Sprecher der Bildungsverwaltung.

Die Verfassungsbeschwerde sei bereits in der vergangenen Legislaturperiode beim Bundesverfassungsgericht zur Prüfung eingereicht worden. „Damit wollte Berlin in dieser kontrovers diskutierten Frage eine Klärung durch das oberste deutsche Gericht herbeiführen.“Bestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin

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