Von Dienstrechnern aus dem Erzbistum Köln soll es Zugriffsversuche auf Seiten mit pornografischem Inhalt gegeben haben. Schon im Juni hatte es eine Razzia gegeben.
Diese Überprüfungen erfolgten unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben und richteten sich „explizit nicht auf die Überprüfung des Nutzungsverhaltens einzelner Personen“. Die im Zeitungsbericht erwähnte Zusammenstellung, die dem „Stadt-Anzeiger“ nach eigenen Angaben vorliegt, sei das Ergebnis einer solchen Routineprüfung.
Dieses Vorgehen sei rechtlich mit externen Sachverständigen abgestimmt worden. Nach den geltenden Datenschutz-Bestimmungen dürften die Auswertungen zudem nicht länger als drei Monate aufbewahrt werden. Auf Basis dieser Routineprüfung habe es „keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten“ gegeben.
Unter den 15 Beschäftigten mit den meisten Zugriffsversuchen befinde sich ein inzwischen ausgeschiedener Laien-Mitarbeiter, gegen den die Staatsanwaltschaft für Cyber-Kriminalität gesondert wegen des Verdachts auf Besitz und Beschaffung strafbarer Inhalte ermittle. Am 5. Juni habe es dazu eine Razzia im Büro sowie in der Wohnung des Verdächtigen gegeben.
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