Die Reformpartnerschaft plant, das Vetorecht von Lehrern und Zentralausschuss bei Schulclustern abzuschaffen. Bis 2030 sollen 100 Cluster entstehen.
Die Reformpartnerschaft hat vereinbart, dass Lehrer und Zentralausschuss einem neuen Schulcluster künftig nicht mehr zustimmen müssen. Statt des bisherigen Vetorechts soll ihnen nur noch ein Anhörungsrecht bleiben. Schulcluster gibt es seit dem Schulautonomiepaket 2018. Dabei können sich bis zu acht Schulstandorte zusammenschließen.
Hintergrund: Schulcluster seit 2018
Die einzelnen Schulen bleiben bestehen, teilen sich aber unter anderem Verwaltung und Personal. Lehrkräfte können dadurch bei Bedarf an mehreren Standorten eingesetzt werden. Auch Förderangebote und Ganztagsbetreuung lassen sich gemeinsam organisieren. Infrastruktur wie Turnhallen oder Schwimmbäder kann ebenfalls gemeinsam genutzt werden.
Die Clusterleitung übernimmt einen großen Teil der Verwaltungsarbeit, während an den einzelnen Schulen Bereichsleitungen eingesetzt werden. Frei werdende Ressourcen können für zusätzliches Verwaltungspersonal verwendet werden.
Im Schuljahr 2025/26 gab es österreichweit 72 Schulcluster. Für das aktuelle Schuljahr waren laut Bildungsdirektionen einige weitere Zusammenschlüsse vorgesehen. Bis 2030 will das Bildungsministerium die Zahl auf 100 erhöhen. Dafür sollen nun die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert werden.
Kritik am Vetorecht der Lehrer
Laut der politischen Einigung der Reformpartner soll es künftig kein Zustimmungserfordernis von Lehrerinnen, Lehrern und Zentralausschuss mehr geben. Bisher scheiterte zwar nur ein Cluster formal am Veto der Lehrer. Bei rund jedem dritten geplanten Zusammenschluss wurden die Vorhaben allerdings bereits zuvor nicht weiterverfolgt, weil eine Ablehnung durch die Lehrkräfte absehbar war.
Cluster seien von der Arbeitnehmervertretung nur dann verhindert worden, wenn es Widerstand vor Ort gegeben habe oder gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten worden seien. Kimberger, Vertreter der Arbeitnehmervertretung, kritisiert: Wir wollen nur sichergehen, dass die Rechte der Lehrer und der anderen Schulpartner gewahrt bleiben. Und die werden jetzt eiskalt ausgehebelt.
Kimberger räumt ein, dass es gute Gründe für Schulcluster geben könne – etwa neue pädagogische Konzepte oder den Erhalt besonders kleiner Schulen. In anderen Fällen hätten sich die Lehrkräfte jedoch aus guten Gründen dagegen ausgesprochen. Bei anderen Beispielen hat es starke Argumente dagegen gegeben und die Mehrheit der Lehrer hat sich deshalb dagegen ausgesprochen. Das ist gelebte Demokratie und ich sehe keinen Grund, einen demokratischen Prozess jetzt in einen absolutistischen Prozess umzuwandeln.
Geplante Änderungen für Mischcluster
Weitere Änderungen sind für sogenannte Mischcluster vorgesehen. Dabei sollen Lehrkräfte von Pflichtschulen künftig leichter an Bundesschulen eingesetzt werden können – und umgekehrt. Derzeit existiert in Österreich noch kein solcher Mischcluster.
Mehr Entscheidungsspielraum soll es auch für die Clusterleitungen geben. Sie sollen künftig autonom über die Lehrfächerverteilung entscheiden können. Dazu zählen etwa Anzahl und Größe von Klassen und Gruppen, Frei- und Wahlpflichtgegenstände sowie die Diensteinteilung.
Um die Leitung solcher Schulverbünde attraktiver zu machen, sind außerdem höhere Zulagen vorgesehen. Für Clusterleitungen sollen künftig dieselben Bewerbungskriterien gelten wie für klassische Schuldirektoren. Auch über den konkreten Einsatz der vorhandenen Personalressourcen sollen die Leitungen selbstständig entscheiden können. Wer als Clusterleitung oder Lehrer zwischen mehreren Schulstandorten unterwegs ist, soll zudem die Kosten für Dienstfahrten ersetzt bekommen.
Von den zuletzt 72 Schulclustern waren 57 Zusammenschlüsse von Pflichtschulen und 15 Verbünde von Bundesschulen. Mit 29 Clustern gab es die meisten in der Steiermark, gefolgt von Oberösterreich mit 17 und dem Burgenland mit neun. Kärnten kam auf sechs, Tirol auf fünf. Auch in Vorarlberg gibt es Cluster. In Salzburg, Niederösterreich und Wien wurde bisher jeweils nur ein Schulcluster eingerichtet.
Das Ministerium führt die regionalen Unterschiede vor allem darauf zurück, dass es in ländlichen Regionen mehr kleine Schulen gibt. Mehr als die Hälfte aller Cluster umfassen lediglich zwei Standorte. Der größte Pflichtschulcluster befindet sich in Illmitz im Burgenland und besteht aus vier Volks- und zwei Mittelschulen. Ein typischer Pflichtschulcluster umfasst rund 40 Lehrkräfte und 300 Schüler. Bei Bundesschulclustern sind es durchschnittlich gut 50 Lehrer und 370 Schüler.
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