Schufa lenkt bei Privatinsolvenzen ein: Die Auskunftei wird Daten über eine Pleite nur noch sechs Monate speichern, statt bisher drei Jahre.
mit all ihren Problemen. Jahrelang müssen Schuldner in Deutschland dann gewissermaßen Buße tun und beispielsweise einen Teil des Einkommens abgeben. Das nennt sich Wohlverhaltensphase. Ist die erfolgreich abgeschlossen, wird einem Verbraucher nach aktuell drei Jahren die Restschuld erlassen. Ein entsprechender Hinweis wird anschließend sechs Monate lang in einem öffentlichen Register gespeichert, danach wird er getilgt, damit ein Neustart möglich ist.
Ein Mann wollte sich das nicht gefallen lassen, er hat gegen die Schufa geklagt - und nun in gewisser Weise recht bekommen, wenn auch auf etwas ungewöhnlichem Weg. Der Bundesgerichtshof , bei dem der Fall mittlerweile liegt, hatte am Dienstag nämlich nicht für oder gegen die Schufa entschieden, sondern das Verfahren ausgesetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten.
Trotz Aussetzung hat der Mann schon jetzt erreicht, was er wollte. Denn am Dienstag teilte die Schufa mit, dass sie die Speicherdauer für die Einträge von abgeschlossenen Privatinsolvenzen deutlich verkürzen wird. Statt bisher drei volle Jahre wird die Schufa diese nur noch sechs Monate speichern. Das ist genauso lange, wie die Daten auch in öffentlichen Registern zu finden sind. Alle Meldungen, die zum Stichtag 28.
Mit ihrem Einlenken greift die Schufa einer Entscheidung voraus, bei der es zuletzt so aussah, als könnte sie gegen die Auskunftei fallen. Denn in der Verhandlung im Februar hatte sich der BGH zwar nicht ganz leicht getan mit der Frage, ob eine Auskunftei eine derart belastende Information über die gesetzliche Sechs-Monats-Frist hinaus speichern darf - die erst einmal nur für das öffentliche Register gilt. Vor knapp zwei Wochen gab es aber ein deutliches Signal vom EuGH.
Der Generalanwalt ist eine besondere Figur beim EuGH, die aus dem französischen Rechtssystem entlehnt ist. Er empfiehlt dem Gericht, wie es entscheiden soll. Ob der EuGH diesen Vorgaben schlussendlich folgt, ist nicht gesetzt, aber häufig tut er es. Auch das dürfte die Schufa zum Einlenken bewegt haben.
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