Scanner überprüfen: Regeln für Handgepäck wieder verschärft

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Neue Gepäckscanner, die nach der Technik der Computertomografie (CT) arbeiten, sollten Flugreisenden wieder ermöglichen, Flüssigkeiten auch in größeren Mengen im Handgepäck mitzuführen. Die EU-Kommission hat aber Zweifel an der Zuverlässigkeit dieser Scanner. Mit 1. September werden die Regeln für Handgepäck erneut verschärft.

Neue Gepäckscanner, die nach der Technik der Computertomografie arbeiten, sollten Flugreisenden wieder ermöglichen, Flüssigkeiten auch in größeren Mengen im Handgepäck mitzuführen. Die EU-Kommission hat aber Zweifel an der Zuverlässigkeit dieser Scanner. Mit 1. September werden die Regeln für Handgepäck erneut verschärft. Die 100-Milliliter-Vorgabe für Handgepäck gilt damit wieder in der gesamten EU.

Berichten zufolge seien die Scanner bei einigen Flüssigkeitsbehältern im Gepäck ungenau gewesen, heißt es bei der BBC. Die EU-Verordnung sieht vor, dass die Leistungsfähigkeit der Scanner verbessert werden müsse. Details zu den Problemen werden von EU-Seite aber nicht genannt. Offen bleibt, wie lange die neuerlichen Verschärfungen nun gelten sollen.

Der deutsche Flughafenverband ADV forderte eine schnelle Überprüfung der Technik, um Reisen sicher, aber zugleich auch komfortabel zu ermöglichen. Auch der europäische Flughafendachverband ACI befürchtet wieder mehr Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle.Der Verband geht davon aus, dass bisher rund 350 der neuen CT-Scanner in 13-EU-Ländern, darunter Deutschland, Irland, Niederlande und Schweden, im Einsatz sind.

Eine „EU-weite Harmonisierung der Anforderungen an Größe, Gewicht und Art des Hand- und Aufgabegepäcks für alle Fluggesellschaften, die in der Europäischen Union tätig sind “ sei notwendig. Bisher setzte die EU-Kommission in diese Richtung allerdings noch keine Maßnahmen – auch nicht über unterschiedliche Aufschläge der Fluglinien beim Handgepäck.

Nicht die EU-Kommission, aber die spanische Regierung reagierte im Mai auf Zusatzkosten für die Mitnahme von Handgepäck und andere als unzulässig bewertete Praktiken von Billigairlines mit einer „historischen“ Millionenstrafe. Vier Fluglinien, darunter Ryanair, EasyJet, Vueling und Volotea, wurden mit Geldstrafen von insgesamt 150 Mio. Euro belegt.Nicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden.

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