Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revisions-Verhandlung über die Rechtmäßigkeit von Corona-Verordnungen in Sachsen und Bayern begonnen.
Die Richter in Bayern entschieden, dass etwa die Ausgangsbeschränkungen unverhältnismäßig gewesen seien.
Dabei geht es um Beschränkungen aus der Anfangszeit der Corona-Pandemie im März und April 2020. Das sächsische Oberverwaltungsgericht hatte vor etwa einem Jahr einen Normenkontrollantrag gegen die Verordnung abgelehnt. Die in Sachsen angeordneten Maßnahmen seien verhältnismäßig gewesen. Der Ermessensspielraum sei nicht überschritten worden, hieß es. In Bayern kam der Verwaltungsgerichtshof zum gegenteiligen Ergebnis.
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