Ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Dillinger Hütte muss sich nicht vor Gericht verantworten. Obwohl die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft, illegale Preisabsprachen gebilligt und von dem Deal profitiert zu haben. Warum Richter am Oberlandesgericht in Saarbrücken kein Verfahren zulassen.
Mögliche Preisabsprachen riefen die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Doch einen weiteren Prozess vor Gericht wird’s dazu nicht geben, um die Sache zu klären. Über Jahre hinweg soll es bei der Dillinger Hütte illegale Preisabsprachen gegeben haben. Deshalb wollte die Staatsanwaltschaft in
Das Ex-Vorstandsmitglied habe davon gewusst. Mehr noch: Es vergab drei so über illegale Absprachen erlangte Bauaufträge an eine Firma. Davon habe der Manager bei der Dillinger Hütte selbst profitiert: Sein Sohn soll darauf einen Vollzeitjob bei dem begünstigten Bauunternehmen erhalten haben.Die Richter trafen jetzt kein Urteil darüber, ob der Mann tatsächlich korrupt gehandelt hat. Darum ging es bei der jüngsten Entscheidung nicht.
Die Saar-Richter berufen sich bei ihrer Entscheidung zudem auf den Europäischen Gerichtshof. Die Rechtsprechung bestätige die Auffassung der deutschen Gerichte hinsichtlich der Vorwürfe unlauteren Wettbewerbs wie in diesem konkreten Fall.Allerdings betonen sie zugleich, dass die Staatsanwaltschaft „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten“ habe. Dabei soll es sich um drei Aufträge zu 380 000, 250 000 und 460 000 Euro gehandelt haben.
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