Einleitung des Verfahrens durch den Geheimdienst FSB sei 'legal und begründet'
Einleitung des Verfahrens durch den Geheimdienst FSB sei"legal und begründet"
Russlands Generalstaatsanwaltschaft hat die Einleitung des Verfahrens gegen Söldnerchef Jewgeni Prigoschin wegen versuchten bewaffneten Aufstands gerechtfertigt."Für so ein Verbrechen ist ein Freiheitsentzug zwischen zwölf und 20 Jahren als Strafe vorgesehen", heißt es in einer Erklärung der Behörde am Freitagabend. Die Einleitung des Verfahrens durch den Geheimdienst FSB sei"legal und begründet", so die Generalstaatsanwaltschaft.
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