Mitte Juli 2022 hatte die Supermarktkette eine Klage gegen den VgT (Verein gegen Tierfabriken) wegen unrechtmäßiger Verwendung des Spar-Logos und rufschädigender Behauptungen eingebracht.
Wegen unrechtmäßiger Verwendung des Firmen-Logos und rufschädigender Behauptungen hatte Mitte Juli 2022 die Supermarktkette Spar eine Klage gegen den VgT eingebracht. Das Oberlandesgericht Wien hat nun in zweiter Instanz bestätigt, dass der VgT in seiner Kampagne im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Schweinefleisch unwahre und rufschädigende Behauptungen aufgestellt hat.
Hans K. Reisch, stellvertretender SPAR-Vorstandsvorsitzender, betont: „Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir volles Verständnis für Proteste von NGOs als demokratisches Mittel haben und dass wir für Meinungsfreiheit stehen. Die Meinungsfreiheit findet aber dort ihre Grenze, wo gezielt falsche Informationen verbreitet werden, die auch noch direkt geschäftsschädigend sind. Dies hat das OLG Wien – ebenso wie schon zuvor das Handelsgericht - zu Recht erkannt.
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