Zu Unrecht erbrachte Leistungen hat der Versicherungsträger zurückzufordern!
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a) Die Änderung des Wohnsitzes, jede Namensänderung sowie die Heirat bzw. die Eintragung einer Partnerschaft.Jede Änderung der Familien- bzw. Wohnverhältnisse . Den Anfall, die Höhe und jede Änderung der Höhe von Einkünften von bei der Ausgleichszulagenberechnung berücksichtigter Angehöriger.
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