(Plus-Artikel) In der Färberstraße 15 soll Wohnraum entstehen, doch die Umsetzung liegt seit Jahren auf Eis. Jetzt haben die Bauträger sogar gegen die Stadt geklagt.
An der Färberstraße 15 in Rosenheim soll ein Mehrfamilienhaus gebaut werden. Doch die Umsetzung gestaltet sich schwierig. © FAERBER15 UG
Wenn Stellplätze abgelöst werden sollen, müssen die Rosenheimer Stadträte hierzu oftmals ihre Zustimmung geben. Damit das geschehen kann, müssen die jeweiligen Themen auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschusses gesetzt werden. Doch genau das ist im Fall der Färberstraße 15 laut den Bauwerbern nach wie vor nicht geschehen. Und das, obwohl der Vorbescheid ihnen zufolge bereits am 9. April 2022 eingereicht worden ist.
Um ihrem Vorhaben mehr Nachdruck zu verleihen, sind die Bauwerber im vergangenen Jahr sogar vor Gericht gezogen. Im Oktober 2022 haben sie eine Klage und im Dezember 2022 einen Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht München eingereicht. „Bei der Klage handelt es sich um eine Verpflichtungsklage mit dem Ziel, einen durchweg positiven Vorbescheid zu erhalten“, erklärt Schwalm.
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