Richter zum RBB: „Misten Sie diesen Stall aus!“

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Deutliche Worte von der Justiz zum Skandalsender RBB. Als am Montag der gefeuerte Betriebsdirektor vorm Arbeitsgericht auf 1,2 Millionen Euro forderte, platzt es aus dem Richter heraus: „Als Gebührenzahler sage ich Ihnen: Misten Sie diesen Stall aus!“

Saal 509 des Berliner Arbeitsgerichts, Montagnachmittag. Richter Arne Boyer verhandelt den Fall „Christoph Augenstein gegen“. Der Betriebsdirektor des Senders war Anfang Februar fristlos gefeuert worden. Weil er neben seinem Jahresgehalt von 234.000 Euro zusätzlich 1700 Euro pro Monat für die Zeit des ARD-Vorsitzes des Senders kassiert hatte – ohne Zustimmung des RBB-Verwaltungsrats.

RBB-Chefin Katrin Vernau soll Augenstein 25 000 Euro Schmerzensgeld zahlen – ihr Sender 1,2 Mio Ruhegeld und SchadenersatzNun fordert Augenstein 750.000 Euro „Ruhegeld“ bis zum Rentenbeginn mit 67. PLUS 455.000 Euro Schadenersatz. PLUS 25.000 Euro Schmerzensgeld – vom Sender und Intendantin„Das Ruhegeld steht dem Kläger zu“, stellte Richter Boyer fest. Weil Augenstein für seinen 5-Jahres-Vertrag beim RBB eine unbefristete Stelle beim WDR aufgegeben hatte.

Ex-RBB-Chefin Patricia Schlesinger wurde fristlos gefeuert – der Staatsanwalt ermittelt wegen Untreue und Korruptionaus dem RBB gemacht hat – und das Andere, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk sein sollte.“ Er versicherte: „Die neue Intendantin Katrin Vernau schreckt nicht davor zurück, dagegen vorzugehen.“

Richter: „Das Ganze wirft kein gutes Licht auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.“ Dann entfuhr es Boyer: „Als Gebührenzahler sage ich ihnen, misten sie diesen Stall aus! Als Vorsitzender sage ich Ihnen: Wir urteilen auf der Grundlage gerichtlich festgestellter Tatsachen.“ Boyer schlug beiden Seiten einen Vergleich vor: Der Sender solle die Vorwürfe gegen den gefeuerten Direktor zurücknehmen, Augenstein dafür auf die Hälfte der 750.000 Euro Ruhegeld verzichten. Augenstein: „Nee!“

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