RH-Bericht zu Schwarz-Grün: Klare Mängel bei Zahlungen der Ministerien

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RH-Bericht zu Schwarz-Grün: Klare Mängel bei Zahlungen der Ministerien
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Der Rechnungshof (RH) hat am Freitag den auf FPÖ-Verlangen erstellten Bericht „Ausgewählte Leistungen der Bundesministerien im Zusammenhang mit politischen Parteien“ vorgelegt, der sich mit der einstigen schwarz-grünen Regierung befasst.

Der Rechnungshof hat am Freitag den auf FPÖ-Verlangen erstellten Bericht „Ausgewählte Leistungen der Bundesministerien im Zusammenhang mit politischen Parteien“ vorgelegt, der sich mit der einstigen schwarz-grünen Regierung befasst.

Geprüft wurden Zahlungen der Ministerien, die Mitwirkung an Gesetzesvorschlägen von Abgeordneten, die Betreuung von Social-Media-Auftritten sowie Freistellungen und Nebenbeschäftigungen für Tätigkeiten beim Empfängerkreis. Zu bemängeln gab es viel.32 von 43 geprüften Fällen von Zahlungen im Zeitraum von Jänner 2020 bis Juli 2024 seien gleich in mehrfacher Hinsicht nicht ordnungsgemäß und nicht wirtschaftlich gewesen, heißt es in dem Prüfbericht.

„Die Überprüfung zeigte Vorteile für einzelne Personen des Empfängerkreises, jedoch lieferte sie keine Rückschlüsse auf eine strukturierte oder systematische Bevorzugung einer oder mehrerer der im Nationalrat vertretenen Parteien durch die Bundesministerien. “ Insgesamt identifizierte der Rechnungshof ein Volumen von 5,11 Mio. Euro an Zahlungen der Ministerien an Parteien und aus Erträgen aus Rechtsgeschäften mit Parteien. Überprüft wurden im Detail 43 Fälle bzw. 2,68 Mio.

Euro. Lediglich elf Fälle waren ausreichend dokumentiert und daher für den Rechnungshof nachvollziehbar. Mit sechs die meisten der als mangelhaft eingestuften Gebarungsfälle betrafen das ÖVP-geführte Landwirtschaftsministerium, wobei jeweils die ÖVP profitierte, je fünf Fälle das damals ebenfalls ÖVP-geführte Bildungsministerium sowie das grüne Justizministerium. Profiteure waren dabei neben ÖVP und Grünen auch NEOS und SPÖ.

Bemängelt wird vom Rechnungshof etwa, dass der Kabinettschef-Stellvertreter und Pressesprecher von Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger mit einem Verlag im direkten Weg und ohne weitere Dokumentation einen Jahresrahmen von 130.000 Euro für Medienschaltungen vereinbarte. Ein anderer Fall betrifft das Bildungsministerium, das dem ehemaligen NEOS-Chef Matthias Strolz Beratungsleistungen „weit über dem marktüblichen Tagsatz“ vergütete. Für eine Arbeitsleistung von 25 Tagen flossen 130.000 Euro.

Beauftragt wurde Strolz – ebenfalls ohne Vergleichsangebote und Preisauskünfte – auch vom ebenfalls ÖVP-geführten Innenministerium sowie vom damals grünen Beamtenministerium. Kritik übt der Rechnungshof auch daran, dass das Justizministerium die Leitung des „Jailshop“ in Direktvergabe beauftragte, auch nach dem 2019 erfolgten Beschluss, diesen dauerhaft weiterzuführen. Geleitet wurde der Webshop, in dem von Strafgefangenen hergestellte Produkte verkauft werden, von Ende 2017 bis April 2024 von dem grünen Bundesrat Marco Schreuder. Vom Justizministerium erhielt er dafür bis April 2024 rund 166.000 Euro.

Bemängelt wird außerdem die Beauftragung einer Social-Media-Agentur durch das ab 2020 von Alma Zadic geleitete Justizministerium. Zu Gesamtkosten von 49.800 Euro wurde ein Social-Media-Konzept erstellt, das auch Zadic als Privatperson betraf. Die Betreuung der Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern durch Bedienstete der Kabinette hatte der Rechnungshof bereits in der Vergangenheit kritisiert. Zwischen 2020 und Juli 2024 fielen dafür insgesamt 1,62 Mio.

Euro an Personalaufwand an. Trotz des 2025 geänderten Parteiengesetzes, wodurch diese Aufwendungen nicht mehr als unzulässige Parteispenden gelten, sieht der Rechnungshof darin weiter eine potenziell ungedeckelte und intransparente indirekte Parteienförderung.

„Der hohe Ressourceneinsatz führte auch zu einer Wertsteigerung der privaten Social-Media-Accounts, von der die öffentliche Hand nicht profitieren konnte. Die Empfehlung des Rechnungshofes: Für die Regierungskommunikation sollten allenfalls funktionsbezogene Social-Media-Accounts verwendet werden.

" In Bezug auf die ebenfalls untersuchte Praxis, dass Ministerien Abgeordnete bei der Erstellung parlamentarischer Anträge unterstützen, meint der Rechnungshof, das sei zwar grundsätzlich zweckmäßig, er spricht sich aber für einheitliche Vorgaben aus, um die Transparenz der Zusammenarbeit zu erhöhen. Bei den Freistellungen für die Ausübung eines Abgeordnetenmandats stellten die Prüfer ebenfalls teilweise Mängel fest, etwa unterbliebene Bezugskürzungen.

Kritik gibt es auch am ÖVP-geführten Bundeskanzleramt, das seine Räumlichkeiten von Anfang 2019 bis Ende 2024 der ÖVP regelmäßig zu Veranstaltungs- und Sitzungszwecken überließ. Dafür erstattete die Partei zwar insgesamt rund 37.000 Euro, jedoch seien Räumlichkeiten ausschließlich der Aufgabenwahrnehmung des Bundeskanzlers als solchem vorbehalten, moniert der Rechnungshof. Empört zeigte sich die FPÖ über den Bericht. Generalsekretär Christian Hafenecker sprach von einem „unfassbaren schwarz-grünen Sumpf der Freunderlwirtschaft“ und forderte Aufklärung und Konsequenzen.

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